Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Stand 01.01.2024
Gültigkeit der AGB
Allen Lieferungen und Leistungen liegen die folgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien.
Lieferzeiten / Abschlagszahlungen / Reparaturtermine / Schadensersatz
Nach Möglichkeit werden vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten und /oder Reparaturtermine eingehalten. Für langfristige Arbeitsaufwendungen werden Abschlagszahlungen vom Auftraggeber in Form von monatlichen Zwischenabrechnungen geleistet. Wir behalten uns vor, eine Anzahlung in Höhe von 20% der veranschlagten Projektkosten vorab in Rechnung zu stellen und mit den letzten Projektrechnungen zu verrechnen. Wir behalten uns ebenso das Recht vor die Arbeiten so lange zu unterbrechen, wie die Zahlung der jeweiligen Zwischenabrechnung dauert. Ein fester Liefertermin kann bei Arbeiten größeren Umfangs nicht zugesagt werden.
Unsere Leistungen sind auch davon abhängig, dass die von uns beauftragten Subunternehmer ihre Leistungen pünktlich erbringen. Für den Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit wird die Möglichkeit der Geltendmachung von Schadensersatz daher auf höchstens fünf Prozent des Material-, Leistungs- oder Kostenvoranschlagsbetrages (ausgehend vom Mittelwert des Kostenvoranschlages) beschränkt und umfasst lediglich den Ersatz eines unmittelbaren Schadens. Die Geltendmachung eines mittelbaren Schadens und insbesondere eines entgangenen Gewinnes ist damit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln von uns beruhen oder für Ansprüche wegen des Fehlens von uns zugesicherter Eigenschaften.
Für die Beschaffung von Materialien kann keine Frist gesetzt werden, weil die Beschaffung spezifischer Young- oder Oldtimerteile immer von der Verfüg- oder Beschaffbarkeit abhängt. Wir behalten uns vor, für nicht lieferbare Teile entweder Nachbauten oder entsprechende Gebrauchtteile zu beschaffen und zu verbauen oder die vorhandenen Teile aufzuarbeiten oder aufarbeiten zu lassen sowie ggf. im Austausch revidieren zu lassen.
Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die von uns gelieferte Ware oder ein bearbeitetes Fahrzeug bzw. Fahrzeugteil dem Kunden übergeben worden sind. Gleiches gilt, wenn ein Kunde sein Fahrzeug nicht spätestens drei Werktage nach entsprechender Benachrichtigung durch uns (insb. wg. Beendigung der Auftragsleistung) abholt. Wird ein Fahrzeug nach entsprechender Benachrichtigung nicht abgeholt und auf dem Gelände vor oder neben der Werkstatt abgestellt, haften wir nicht für Schäden, Diebstahl, höhere Gewalt, Bußgeldbescheide, Vandalismus und Ähnliches. Wir behalten uns vor ab der ersten Woche nach der Fertigstellung Standgebühren in Höhe von 5,95€ pro Tag in Rechnung zu stellen.
Transport durch Kunden/ Sendungen an uns / Transport durch uns
Sofern der Kunde sein Fahrzeug oder -teile selbst zu uns transportiert oder einen solchen Transport selbst beauftragt, haften wir für keinerlei Schäden. Diese hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem ausführenden Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Die Haftung von uns richtet sich nach der bestehenden Werkstatthaftversicherung und beginnt nach Beendigung des Entladevorgangs.
Auch im Übrigen (Fahrzeugteile, sonstiges Material) trägt der Kunde bei Versand bzw. Transporten bis zum Eintreffen bei uns jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko und das Risiko des zufälligen Verlusts.
Fälligkeit der Rechnungen / Zahlungsverzug
Rechnungen von uns sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Beträge ab 2000,00€ sollen i.d.R. per Banküberweisung beglichen werden. Mit der Zahlung etwaig einhergehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
Ab dem 14. Tag nach Erhalt der Rechnung sind auf den Rechnungsbetrag Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Basiszins monatlich zu zahlen.
Abnahme / Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, Warenlieferungen und erbrachte (Werk-) Leistungen unverzüglich nach Erhalt auf ihre Qualität, Identität, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Beanstandungen aufgrund von Sachmängeln und/ oder Falschlieferungen oder wegen des Lieferumfangs, Abweichungen von in Rechnung gestellten Arbeitsinhalten oder des in Rechnung gestellten Umfang ausgeführter Arbeiten sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Leistung oder der Ware schriftlich geltend zu machen. Erfolgt dies nicht gilt die Warenlieferung oder die von oder einem Subunternehmer erbrachte (Werk-) Leistungen als durch den Kunden abgenommen und für gut befunden. Für vom Kunden angelieferte und von uns verbaute Materialien übernehmen wir keine Haftung.
Bezüglich des Umfangs der Gewährleistung wird je nach erbrachter Leistung differenziert:
Warenlieferung: bei berechtigten Beanstandungen wird von uns nach eigener Wahl Fehlmengen nachliefert oder die Ware (wenn möglich) umgetauscht, sie zurückgenommen oder dem Kunden einen Preisnachlass eingeräumt.
Mängel bei Arbeitsausführungen: die Gewährleistung ist auf Nachbesserung und auf 12 Monate ab Rechnungsdatum beschränkt, Erfüllungsort ist unsere Werkstatt. Kosten für eventuelle, vom Kunden in Auftrag gegebene Nachbesserungen an unseren Arbeiten durch Fremdwerkstätten werden nicht gezahlt. Ebenso verfällt in dem Fall der Nachbesserung durch andere Werkstätten jeglicher Gewährleistungsanspruch gegenüber unserem Unternehmen, es sei denn, etwas anderes wird schriftlich verabredet.
Wir übernehmen keine Gewährleistung auf eine hundertprozentige Wiederherstellung der Werksoriginalität (heißt absolute Übereinstimmung mit dem damaligen Auslieferungszustand des Fahrzeugs) von Fahrzeugen bei Reparaturen-, Teil- und Vollrestaurationen, da i.d.R. nicht- oder kostenbedingt nicht ausschließlich auf Original-Ersatzteile vom Ursprungs-Hersteller zurückgegriffen werden kann.
Wir führen unsere Arbeiten ausschließlich nach deutschen Normen- und Richtlinien aus.
Eigentumsvorbehalt
Von uns verkaufte oder eingebaute Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die von uns gegen den Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand bzw. Leistungsinhalt zusätzlich erwirbt (z.B. auf Grund von Reparaturen, Restaurationen sowie sonstigen Leistungen). Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und vertragsmäßigen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, uns alle zur Rechtsverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Der Kunde tritt vorsorglich alle aus einer Weiterveräußerung zustehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten an uns ab, falls er die von uns gelieferte Ware oder erhaltene Leistung weiterveräußert, ohne sie vollständig bezahlt zu haben. Auf Verlangen hat der Kunde, sobald er in Verzug ist, die Abtretung seinem Schuldner bzw. seinem Käufer bekanntzugeben und an uns die zur Einziehung der Forderung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen unverzüglich an- bzw. weiterzugeben.
Wir behalten uns vor, Bilder von Fahrzeugen sowie Fotos von Dokumentations-Detailaufnahmen oder Fahrzeugteilen auf unserer Internetseite zu präsentieren, sofern sich diese in unserer Werkstatt entsprechend in einem Auftrag befinden oder befanden.
Salvatorische Klausel / Gerichtsstand
Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Büdingen, Deutschland. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland bzw. EU Richtlinien.